In meiner täglichen Praxis sehe ich derzeit ein Thema immer häufiger: Unternehmen stehen unter wirtschaftlichem Druck und strukturieren sich neu. Bereiche werden ausgelagert, verkauft oder neu organisiert. Was dabei oft unterschätzt wird, ist die arbeitsrechtliche Dimension – insbesondere der Betriebsübergang nach § 613a BGB.
Was bedeutet § 613a BGB überhaupt?
Der § 613a BGB regelt den sogenannten Betriebsübergang. Wenn ein Betrieb oder ein Betriebsteil auf einen neuen Inhaber übergeht, dann gehen auch die Arbeitsverhältnisse automatisch mit über. Die Arbeitsverhältnisse bestehen unverändert fort – lediglich der Arbeitgeber wechselt.
Praxisbeispiel
Ein Unternehmen gliedert seine Logistikabteilung aus und verkauft diesen Bereich. Die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter gehen automatisch auf den Erwerber über – eine Kündigung ist rechtlich nicht erforderlich und regelmäßig unwirksam.
Was passiert mit den Mitarbeitern?
Arbeitsverträge bleiben unverändert bestehen, Betriebszugehörigkeit bleibt erhalten, alle Rechte und Pflichten gehen auf den neuen Arbeitgeber über. Kündigungen wegen des Übergangs sind unwirksam.
Wann liegt ein Betriebsübergang vor?
Ein Betriebsübergang liegt vor, wenn eine wirtschaftliche Einheit übergeht. Kriterien sind u.a. Personalübernahme, Betriebsmittel, Fortführung der Tätigkeit und organisatorische Kontinuität.
Wann liegt kein Betriebsübergang vor?
Bei Betriebsstilllegung oder vollständiger Einstellung der Tätigkeit liegt in der Regel kein Betriebsübergang vor. Hier sind arbeitsrechtliche Maßnahmen wie Kündigungen zu prüfen.
Warum ist das Thema so wichtig?
Fehler führen zu unwirksamen Kündigungen, doppelter Personalverantwortung und erheblichen Kostenrisiken.
Mein Ansatz aus der Praxis
Frühzeitig prüfen, sauber strukturieren und rechtlich korrekt umsetzen. Lösungen sollten wirtschaftlich sinnvoll sein.
Fazit
Der § 613a BGB ist ein zentraler Punkt bei Umstrukturierungen. Wer hier sauber arbeitet, vermeidet Konflikte und Kosten.
Kanzlei Jobst – Arbeitsrecht aus der Praxis. Für die Praxis.
Durchsetzung, wo nötig. Lösungen, wo möglich.