
Arbeitsrecht
Praxisorientierte Lösungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Das Arbeitsrecht betrifft Menschen und Unternehmen gleichermaßen. Es geht um Arbeitsplätze, wirtschaftliche Existenzen, Verantwortung und oft um emotionale Situationen.
Die Kanzlei Jobst berät und vertritt Arbeitgeber wie Arbeitnehmer im Arbeitsrecht – praxisnah, verständlich und lösungsorientiert.
Aus der Praxis. Für die Praxis.
Ich bin Rechtsanwalt seit 2004 und seit über 20 Jahren Geschäftsführer eines mittelständischen Industrieunternehmens. Ich kenne daher nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern auch die praktischen Abläufe in Unternehmen, Entscheidungsprozesse, Personalverantwortung und wirtschaftliche Zwänge.
Diese Erfahrung prägt meine arbeitsrechtliche Beratung maßgeblich.
Beratung für Arbeitgeber
Wir unterstützen Arbeitgeber unter anderem bei der Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, bei Kündigungen, Abmahnungen, krankheitsbedingten Ausfällen, Konflikten im laufenden Arbeitsverhältnis sowie bei der Vertretung vor dem Arbeitsgericht.
Beratung für Arbeitnehmer
Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer insbesondere bei Kündigungen, Kündigungsschutzklagen, Abmahnungen, Aufhebungsverträgen, Vergütungsfragen sowie bei arbeitsgerichtlichen Verfahren.
Arbeitsgerichtliche Verfahren
Nicht jeder Konflikt lässt sich außergerichtlich lösen. Wenn erforderlich, vertreten wir unsere Mandanten konsequent vor dem Arbeitsgericht.